Werden personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen oder an über- oder zwischenstaatliche Stellen nach den hierfür geltenden Rechtsvorschriften übermittelt, so ist eine Übermittlung dieser Daten auch zulässig
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 25.10.2024 I Nr. 332
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