Art. 63 DSGVO

Kohärenzverfahren

Europäische Union

Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.


Standangaben Gesetz

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Diese Norm wird nicht automatisch aktualisiert. Datenstand: 22. November 2022 18:16

G. k.A.
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