DrittelbG

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

DrittelbG: Änderungen

Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:

Synopsen DrittelbG
(+++ Textnachweis ab: 1.7.2004 +++)

Das G wurde als Art. 1 d. G v. 18.5.2004 I 974 (WahlVereinfG 2) vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 mit Ausnahme von § 13 am 1.7.2004 in Kraft; § 13 tritt gem. Art. 6 Abs. 1 dieses G am 28.5.2004 in Kraft.
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