(+++ Textnachweis ab: 20.8.2009 +++) (+++ Zur Anwendung d. § 9 vgl. § 24 Abs. 2 MessbG +++)
Das G wurde als Art. 1 des G v. 14.8.2009 I 2821 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 3 Satz 1 dieses G am 20.8.2009 in Kraft getreten.
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