§ 15 BSIG

Anwendbarkeit der Vorschriften für Anbieter digitaler Dienste

Die Vorschriften, die Anbieter digitaler Dienste betreffen, sind ab dem 10. Mai 2018 anwendbar.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 16. April 2024 03:10

G. Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 23.6.2021 I 1982

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