§ 1 BSIG

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

1Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. 2Es ist die zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene. 3Aufgaben gegenüber den Bundesministerien führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 19. April 2024 03:18

G. Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 23.6.2021 I 1982

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