Bundesrechtsanwaltsordnung | BRAO | Erster Unterabschnitt

Erster Unterabschnitt | BRAO

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(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.10.1979 +++)
(+++ Maßgaben für beigetr. Teil des Landes Berlin vgl. BRAO Anhang EV;
die Maßgaben sind teilweise nicht mehr anzuwenden +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 123/2006 (CELEX Nr: 32006L0123) vgl. Art. 1 Nr. 1 u. 2
G v. 22.12.2010 I 2248 +++)

Vgl. Gesetz über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit v. 1.7.1960 300-7 (Soweit das Gesetz eine Ermächtigung der obersten Landesbehörden zum Erlaß von Rechtsverordnungen vorsieht, sind die Landesregierungen hierzu ermächtigt)
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