§ 117 BRAO

Keine Verhaftung des Rechtsanwalts

1Der Rechtsanwalt darf zur Durchführung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens weder vorläufig festgenommen noch verhaftet oder vorgeführt werden. 2Er kann nicht zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht werden.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 12. Oktober 2024 00:53

G. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.1.2024 I Nr. 12

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