Der Rechtsanwalt
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Kanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis
Verwaltungsverfahren
Allgemeines
Berufliche Zusammenarbeit
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Das Anwaltsgericht
Der Anwaltsgerichtshof
Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
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Anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften
Allgemeine Vorschriften
Einleitung des Verfahrens
Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes
Sicherung von Beweisen
Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
Allgemeines
Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof
Besondere Rechte und Pflichten und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Besondere Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Die Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof
Allgemeines
Präsidium
Hauptversammlung
Satzungsversammlung
Kosten in Verwaltungsverfahren der Rechtsanwaltskammern
Kosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Kosten im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung
Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung
Ausländische Rechtsanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften
Übergangs- und Schlussvorschriften
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen BRAO(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.10.1979 +++)Vgl. Gesetz über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit v. 1.7.1960 300-7 (Soweit das Gesetz eine Ermächtigung der obersten Landesbehörden zum Erlaß von Rechtsverordnungen vorsieht, sind die Landesregierungen hierzu ermächtigt)
(+++ Maßgaben für beigetr. Teil des Landes Berlin vgl. BRAO Anhang EV;
die Maßgaben sind teilweise nicht mehr anzuwenden +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 123/2006 (CELEX Nr: 32006L0123) vgl. Art. 1 Nr. 1 u. 2
G v. 22.12.2010 I 2248 +++)