§ 1 BNotO

Stellung und Aufgaben des Notars

Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 9. Dezember 2024 01:15

G. Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 23.10.2024 I Nr. 323


Alte Fassungen (a.F.) zu § 1 BNotO:
Fassung bis Synopse Archiv
31.07.2021 Synopse Alte Version laden.

Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.

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BUNDESGERICHTSHOF (BGH) BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) NOTARE BERUFS- UND STANDESRECHT BRANCHE

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