Vorschriften des Lebensmittelrechts, Seuchenrechts, Fleischhygienerechts und Tierschutzrechts bleiben unberührt.
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 291 V v. 19.6.2020 I 1328
G. Neugefasst durch Bek. v. 29.9.1976 I 2849;
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