BImSchG

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

Inhaltsverzeichnis


Erster Teil

Allgemeine Vorschriften



Zweiter Teil

Errichtung und Betrieb von Anlagen



Dritter Teil

Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen



Vierter Teil

Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen



Fünfter Teil

Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung, Lärmminderungspläne



Sechster Teil

Lärmminderungsplanung



Siebenter Teil

Gemeinsame Vorschriften

§ 48 BImSchG
Verwaltungsvorschriften
§ 48a BImSchG
Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
§ 48b BImSchG
Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 49 BImSchG
Schutz bestimmter Gebiete
§ 50 BImSchG
Planung
§ 51 BImSchG
Anhörung beteiligter Kreise
§ 51a BImSchG
Kommission für Anlagensicherheit
§ 51b BImSchG
Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
§ 52 BImSchG
Überwachung
§ 52a BImSchG
Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
§ 52b BImSchG
Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 53 BImSchG
Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
§ 54 BImSchG
Aufgaben
§ 55 BImSchG
Pflichten des Betreibers
§ 56 BImSchG
Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
§ 57 BImSchG
Vortragsrecht
§ 58 BImSchG
Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§ 58a BImSchG
Bestellung eines Störfallbeauftragten
§ 58b BImSchG
Aufgaben des Störfallbeauftragten
§ 58c BImSchG
Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
§ 58d BImSchG
Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
§ 58e BImSchG
Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§ 59 BImSchG
Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
§ 60 BImSchG
Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
§ 61 BImSchG
Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 62 BImSchG
Ordnungswidrigkeiten
§ 63 BImSchG
Entfall der aufschiebenden Wirkung
§ (XXXX) 64 bis 65 BImSchG
(weggefallen)


Achter Teil

Schlussvorschriften


(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.4.1982 +++)
(+++ Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. §§ 10, 10a, 67a u. 74 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EWGRL 50/2008 (CELEX Nr: 32008L0050) vgl. G v. 31.7.2010 I 1059
EURL 2018/2001 (CELEX Nr: 32018L2001) vgl. G v. 24.9.2021 I 4458
Notifizierung der
EURL 2015/1535 (CELEX Nr: 32015L1535) vgl. G v. 24.9.2021 I 4458 +++)

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