§ 2292 BGB

Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 20. März 2023 01:15

G. zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 7.11.2022 I 1982
G. Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;


§ 2292 BGB alte Fassung (a.F.)
Fassung bis Synopse Archiv
31.12.2022 Synopse Alte Version laden.

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