Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen | BFSG | Abschnitt 6

Abschnitt 6 | BFSG

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(+++ Textnachweis ab: 23.7.2021 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 2019/882 (CELEX Nr: 32019L0882) +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 16.7.2021 I 2970 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 3 Satz 1 dieses G am 28.6.2025 in Kraft. § 3 Abs 2 und 3 Satz 2 und 3, § 13 Abs. 3 und § 17 Abs. 6 treten gem. Art. 3 Satz 4 am 23.7.2021 in Kraft.
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