Anlage 30 BewG

(zu § 237 Absatz 5) Gärtnerische Nutzung

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1(Fundstelle: BGBl. 2I 2021, 2296)

Nutzungsteil Gemüsebau
Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Flächen
im Freiland und für Kleingarten- und Dauerkleingartenland
pro Ar12,35
Zuschläge fürFlächeneinheitin EUR
Flächen
unter Glas und Kunststoffen
pro Ar45,00
Nutzungsteil Blumen-/Zierpflanzenbau
Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Flächen
im Freiland
pro Ar27,60
Zuschläge fürFlächeneinheitin EUR
Flächen
unter Glas und Kunststoffen
pro Ar65,15
Nutzungsteil Obstbau
Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Flächen
im Freiland
pro Ar 9,53
Zuschläge fürFlächeneinheitin EUR
Flächen
unter Glas und Kunststoffen
pro Ar45,00
Nutzungsteil Baumschulen
Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Flächen
im Freiland
pro Ar22,29
Zuschläge fürFlächeneinheitin EUR
Flächen
unter Glas und Kunststoffen
pro Ar65,15

Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 16. April 2024 02:55

G. zuletzt geändert durch Art. 31 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
G. Neugefasst durch Bek. v. 1.2.1991 I 230;


Alte Fassungen (a.F.) zu Anlage 30 BewG:
Fassung bis Synopse Archiv
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