Bewertungsfaktoren | Bezugseinheit | in EUR |
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Grundbetrag | pro Ar | 2,52 |
Ertragsmesszahl | pro Ertragsmesszahl (Produkt aus Acker-/Grünlandzahl und Ar) | 0,041 |
Zuschläge für | Bezugseinheit | in EUR |
Verstärkte Tierhaltung | je Vieheinheit über einem Besatz von 2,0 Vieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung | 79,00 |
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 31 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
G. Neugefasst durch Bek. v. 1.2.1991 I 230;
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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08.07.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
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