Anlage 16 BewG

(zu § 163 Abs. 5 und § 164 Abs. 2 und 4) Weinbauliche Nutzung

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1(Fundstelle: BGBl. 2I 2008, 3062)

12345
LandNutzungsart
Reingewinn

Pachtpreis
Wert für das
Besatzkapital
VerwertungsformEUR/ha LFEUR/ha LFEUR/ha LF
DeutschlandFlaschenweinerzeuger  –1939701 522
Fassweinerzeuger  –759589  588
Traubenerzeuger–1 252859  509

Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 25. April 2024 03:00

G. zuletzt geändert durch Art. 31 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
G. Neugefasst durch Bek. v. 1.2.1991 I 230;

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