Beurkundungsgesetz | BeurkG | Abschnitt 2

Abschnitt 2 | BeurkG

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Unterabschnitt 1

Ausschließung des Notars

§ 6 BeurkG
Ausschließungsgründe
§ 7 BeurkG
Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen

Unterabschnitt 2

Niederschrift

§ 8 BeurkG
Grundsatz
§ 9 BeurkG
Inhalt der Niederschrift
§ 10 BeurkG
Feststellung der Beteiligten
§ 11 BeurkG
Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 12 BeurkG
Nachweise für die Vertretungsberechtigung
§ 13 BeurkG
Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben
§ 13a BeurkG
Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht
§ 14 BeurkG
Eingeschränkte Vorlesungspflicht
§ 15 BeurkG
Versteigerungen
§ 16 BeurkG
Übersetzung der Niederschrift

Unterabschnitt 3

Beurkundung mittels Videokommunikation; Elektronische Niederschrift

§ 16a BeurkG
Zulässigkeit
§ 16b BeurkG
Aufnahme einer elektronischen Niederschrift
§ 16c BeurkG
Feststellung der Beteiligten mittels Videokommunikation
§ 16d BeurkG
Nachweise für die Vertretungsberechtigung bei elektronischen Niederschriften
§ 16e BeurkG
Gemischte Beurkundung

Unterabschnitt 4

Prüfungs- und Belehrungspflichten

§ 17 BeurkG
Grundsatz
§ 18 BeurkG
Genehmigungserfordernisse
§ 19 BeurkG
Unbedenklichkeitsbescheinigung
§ 20 BeurkG
Gesetzliches Vorkaufsrecht
§ 20a BeurkG
Vorsorgevollmacht
§ 21 BeurkG
Grundbucheinsicht, Briefvorlage

Unterabschnitt 5

Beteiligung behinderter Personen

§ 22 BeurkG
Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte
§ 23 BeurkG
Besonderheiten bei hörbehinderten Beteiligten
§ 24 BeurkG
Besonderheiten bei hör- und sprachbehinderten Beteiligten, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
§ 25 BeurkG
Schreibunfähige
§ 26 BeurkG
Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar

Unterabschnitt 6

Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen

§ 27 BeurkG
Begünstigte Personen
§ 28 BeurkG
Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 29 BeurkG
Zeugen, zweiter Notar
§ 30 BeurkG
Übergabe einer Schrift
§ 31 BeurkG
(weggefallen)
§ 32 BeurkG
Sprachunkundige
§ 33 BeurkG
Besonderheiten beim Erbvertrag
§ 34 BeurkG
Verschließung, Verwahrung
§ 34a BeurkG
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten
§ 35 BeurkG
Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1977 +++)

Überschrift Buchstabenabkürzung: Eingef. durch Art. 10 Nr. 1 G v. 25.6.2021 I 2154 mWv 1.8.2021
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