Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 16.10.2023 I Nr. 280
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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31.12.2023 | Synopse | Alte Version laden. |
30.11.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.
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