Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes | BEHV | Abschnitt 3

Abschnitt 3 | BEHV

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Unterabschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 9 BEHV
Emissionshandelsregister und Transaktionsprotokoll

Unterabschnitt 2

Konten

§ 10 BEHV
Kontoarten
§ 11 BEHV
Kontostatus
§ 12 BEHV
Eröffnung von Konten
§ 13 BEHV
Aktualisierung von Kontoangaben
§ 14 BEHV
Sperrung von Konten
§ 15 BEHV
Schließung von Konten

Unterabschnitt 3

Kontobevollmächtigte Personen

§ 16 BEHV
Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen
§ 17 BEHV
Rechte von kontobevollmächtigten Personen
§ 18 BEHV
Sperrung des Zugangs zum Emissionshandelsregister

Unterabschnitt 4

Emissionszertifikate

§ 19 BEHV
Erzeugung von Emissionszertifikaten
§ 20 BEHV
Übertragung von veräußerten Emissionszertifikaten
§ 21 BEHV
Ausführung von Transaktionen
§ 22 BEHV
Annullierung abgeschlossener Transaktionen
§ 23 BEHV
Löschung von Emissionszertifikaten
§ 24 BEHV
Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung
§ 25 BEHV
Verfügungsbeschränkungen

Unterabschnitt 5

Eintragung der Brennstoffemissionen und Abgabe von Emissionszertifikaten

§ 26 BEHV
Eintragung der Brennstoffemissionen
§ 27 BEHV
Abgabe von Emissionszertifikaten

Unterabschnitt 6

Sicherheit

§ 28 BEHV
Aussetzung des Betriebs des Emissionshandelsregisters
§ 29 BEHV
Pflicht zur Meldung von Straftaten
§ 30 BEHV
Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
§ 31 BEHV
Vertraulichkeit

Unterabschnitt 7

Technische Bestimmungen und Veröffentlichung von Informationen

§ 32 BEHV
Automatisierte Prüfung und endgültiger Abschluss von Vorgängen und Transaktionen
§ 33 BEHV
Veröffentlichung von Informationen
(+++ Textnachweis ab: 24.12.2020 +++)

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