Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit | BEEG | Abschnitt 4

Abschnitt 4 | BEEG

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(+++ Textnachweis ab: 01.01.2007 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 28 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 5.12.2006 I 2748 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es tritt gem. Art. 3 Abs. 1 dieses G am 1.1.2007 in Kraft.
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