Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
Besondere Verarbeitungssituationen
Rechte der betroffenen Person
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
Sanktionen
Rechtsbehelfe
(+++ Textnachweis ab: 25.5.2018 +++)Das G wurde als Art. 1 des G v. 30.6.2017 I 2097 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 dieses G am 25.5.2018 in Kraft getreten.
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 4 Abs. 4, 12 Abs. 3, 16 Abs. 5, 26 Abs. 3,
38 Abs. 2, 40 Abs. 3 u. 5, 56 Abs. 4, 65 Abs. 7, 66 Abs. 6, 75 Abs. 3,
80 Abs. 3, 81 Abs. 3, 84, 85 Abs. 2 u. 3 +++)
(+++ § 22 Abs. 2: zur Anwendung vgl. § 10 HinSchG +++)