Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten | BBodSchG | Zweiter Teil

Zweiter Teil | BBodSchG

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(+++ Textnachweis ab: 1.3.1999 +++)

Das G wurde als Artikel 1 G v. 17.3.1998 I 502 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und tritt gem. Art. 4 Satz 2 dieses G am 1.3.1999 in Kraft. Die Vorschriften, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen sowie § 20 treten gem. Art. 4 Satz 1 am 25.3.1998 in Kraft.
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