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(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.5.1986 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. BBahnG Anhang EV +++)

Überschrift: G im Saarland eingeführt durch § 15 Buchst. l G v. 23.12.1956 I 1011
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