Art. 99 BayVwVfG

Inkrafttreten

Bayern

1Dieses Gesetz ist dringlich. 2Es tritt am 1. Januar 1977 in Kraft11).


11) [Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 544).

Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 4. Oktober 2023 10:15

G. In dieser Fassung in Kraft seit dem 01.01.2023.
G. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2010-1-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 9a Abs. 1 des Gesetzes vom 25. März 2020 (GVBl. S. 174) geändert worden ist

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