Baugesetzbuch | BauGB | Viertes Kapitel

Viertes Kapitel | BauGB

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Erster Teil

Überleitungsvorschriften

§ 233 BauGB
Allgemeine Überleitungsvorschriften
§ 234 BauGB
Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht
§ 235 BauGB
Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
§ 236 BauGB
Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen
§ 237 BauGB
(weggefallen)
§ 238 BauGB
Überleitungsvorschrift für Entschädigungen
§ 239 BauGB
Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung
§ 240 BauGB
(weggefallen)
§ 241 BauGB
(weggefallen)
§ 242 BauGB
Überleitungsvorschriften für die Erschließung
§ 243 BauGB
Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz
§ 244 BauGB
Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau
§ 245 BauGB
Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen
§ 245a BauGB
Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
§ 245b BauGB
Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich
§ 245c BauGB
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
§ 245d BauGB
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
§ 245e BauGB
Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
§ 245f BauGB
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung

Zweiter Teil

Schlussvorschriften

§ 246 BauGB
Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte
§ 246a BauGB
Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete
§ 246b BauGB
Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie
§ 246c BauGB
Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung
§ 246d BauGB
Sonderregelungen für Biogasanlagen
§ 247 BauGB
Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland
§ 248 BauGB
Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie
§ 249 BauGB
Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land
§ 249a BauGB
Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien
§ 249b BauGB
Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus
§ 250 BauGB
Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
Anlage 1 BauGB
(zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c)
Anlage 2 BauGB
(zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.8.1979 +++)
(+++ Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. § 246a +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 249a Abs. 5 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EWGRL 43/92 (CELEX Nr: 31992L0043)
EGRL 42/2001 (CELEX Nr: 32001L0042)
EGRL 147/2009 (CELEX Nr: 32009L0147)
EURL 92/2011 (CELEX Nr: 32011L0092) +++)

Überschrift: IdF d. Art. 1 Nr. 1 G v. 8.12.1986 I 2191 mWv 1.7.1987
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