Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Land Berlin.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.7.2022 I 1134
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