Anlage AufenthG

(zu § 20a Absatz 3 Nummer 2, § 20b)

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(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 217, S. 20)

b'
Merkmal nach \xc2\xa7 20b Absatz 1 NummerPunkte bei Erf\xc3\xbcllung des Merkmals
14
23
32
41
51
63
72
81
92
101
111
121
Die Mindestpunktzahl betr\xc3\xa4gt sechs Punkte.
\n
\n
\n
\n \t\n
\n
\n
\n'


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 13. Januar 2025 01:12

G. zuletzt geändert durch Art. 3 G v 25.10.2024 I Nr. 332
G. Neugefasst durch Bek. v. 25.2.2008 I 162;


Alte Fassungen (a.F.) zu Anlage AufenthG:
Fassung bis Synopse Archiv
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