1Minderjährige Leistungsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, wenn sie für den Monat Oktober 2022 Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben. 2Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. 3Ausgenommen von der Einmalzahlung nach Satz 1 sind Leistungsberechtigte, für die in einem der Monate von Januar bis Oktober 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 21.2.2024 I Nr. 54
G. Neugefasst durch Bek. v. 5.8.1997 I 2022;
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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31.05.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
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