ArbSchG

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

Inhaltsverzeichnis


Erster Abschnitt

Allgemeine Vorschriften



Zweiter Abschnitt

Pflichten des Arbeitgebers



Dritter Abschnitt

Pflichten und Rechte der Beschäftigten



Vierter Abschnitt

Verordnungsermächtigungen



Fünfter Abschnitt

Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie



Sechster Abschnitt

Schlußvorschriften


(+++ Textnachweis ab: 21.8.1996 +++)
(+++ Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EWGRL 391/89 (CELEX Nr: 389L0391)
EWGRL 383/91 (CELEX Nr: 391L0383) +++)

Das Gesetz wurde als Artikel 1 d. G v. 7.8.1996 I 1246 (ArbSchEGRLUmsG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 6 dieses G mWv 21.8.1996 in Kraft getreten. § 6 Abs. 1 tritt am 21.8.1997 in Kraft.
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