Wird nach Inanspruchnahme der Diensterfindung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet, so gilt folgendes:
Standangaben Gesetz
Zuletzt aktualisiert: 18. August 2022 03:19
G. Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 31.7.2009 I 2521
G.
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