§ 11 ArbnErfG

Vergütungsrichtlinien

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 19. April 2024 03:19

G. Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 7.7.2021 I 2363


Alte Fassungen (a.F.) zu § 11 ArbnErfG:
Fassung bis Synopse Archiv
31.07.2022 Synopse Alte Version laden.

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