Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 7.7.2021 I 2363
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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31.07.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
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