Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
Diensterfindungen
Gemeinsame Bestimmungen
Schiedsverfahren
Gerichtliches Verfahren
Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen ArbnErfG(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.10.1968 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 43 +++)