ArbnErfG

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Inhaltsverzeichnis


Erster Abschnitt

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen



Zweiter Abschnitt

Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst


3.

Technische Verbesserungsvorschläge


Dritter Abschnitt

Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten



Vierter Abschnitt

Übergangs- und Schlußbestimmungen


(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.10.1968 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 43 +++)
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