Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
Diensterfindungen
Gemeinsame Bestimmungen
Schiedsverfahren
Gerichtliches Verfahren
Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.10.1968 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 43 +++)