AMG

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

Inhaltsverzeichnis


Erster Abschnitt

Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich



Zweiter Abschnitt

Anforderungen an die Arzneimittel



Dritter Abschnitt

Herstellung von Arzneimitteln



Vierter Abschnitt

Zulassung der Arzneimittel



Fünfter Abschnitt

Registrierung von Arzneimitteln



Sechster Abschnitt

Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung



Siebter Abschnitt

Abgabe von Arzneimitteln



Achter Abschnitt

Sicherung und Kontrolle der Qualität



Neunter Abschnitt

(weggefallen)



Zehnter Abschnitt

Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken



Elfter Abschnitt

Überwachung



Zwölfter Abschnitt

Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz



Dreizehnter Abschnitt

Einfuhr und Ausfuhr



Vierzehnter Abschnitt

Informationsbeauftragter, Pharmaberater



Fünfzehnter Abschnitt

Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen



Sechzehnter Abschnitt

Haftung für Arzneimittelschäden



Siebzehnter Abschnitt

Straf- und Bußgeldvorschriften



Achtzehnter Abschnitt

Überleitungs- und Übergangsvorschriften


Dritter Unterabschnitt

Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Vierter Unterabschnitt

Übergangsvorschriften aus Anlass des Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Sechster Unterabschnitt

Übergangsvorschriften aus Anlass des Transfusionsgesetzes

Siebter Unterabschnitt

Übergangsvorschriften aus Anlass des Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Achter Unterabschnitt

Übergangsvorschriften aus Anlass des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Zehnter Unterabschnitt

Übergangsvorschriften aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Elfter Unterabschnitt

Übergangsvorschriften aus Anlass des Ersten Gesetzes zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften

Dreizehnter Unterabschnitt

Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Sechzehnter Unterabschnitt

Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

AMG: Änderungen

Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:

Synopsen AMG
(+++ Textnachweis Geltung ab: 6.6.1986 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 63j, 109, 141 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 84/2010 (CELEX Nr.: 32010L0084)
EURL 62/2011 (CELEX Nr.: 32011L0062)
EURL 24/2011 (CELEX Nr.: 32011L0024) vgl. G v. 19.10.2012 I 2192 +++)

Das G wurde als Artikel 1 G v. 24.8.1976 I 2445 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist mit Ausnahme d. § 78 gem. Art. 10 dieses G am 1.1.1978 in Kraft getreten.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.