Allgemeine Vorschriften
Gründung der Gesellschaft
Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
Vorstand
Aufsichtsrat
Rechte der Hauptversammlung
Einberufung der Hauptversammlung
Verhandlungsniederschrift. Auskunftsrecht
Stimmrecht
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
Sonderprüfung. Geltendmachung von Ersatzansprüchen
Jahresabschluss und Lagebericht; Entsprechenserklärung und Vergütungsbericht
Prüfung durch den Aufsichtsrat
Feststellung des Jahresabschlusses
Ordentliche Hauptversammlung
Satzungsänderung
Kapitalerhöhung gegen Einlagen
Bedingte Kapitalerhöhung
Genehmigtes Kapital
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Ordentliche Kapitalherabsetzung
Vereinfachte Kapitalherabsetzung
Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
Allgemeines
Nichtigkeit bestimmter Hauptversammlungsbeschlüsse
Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses
Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
Auflösungsgründe und Anmeldung
Abwicklung
Nichtigerklärung der Gesellschaft
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Arten von Unternehmensverträgen
Abschluß, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen
Sicherung der Gesellschaft und der Gläubiger
Sicherung der außenstehenden Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Bestehen eines Beherrschungsvertrags
Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags
Eingegliederte Gesellschaften
Ausschluss von Minderheitsaktionären
Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften
Gerichtliche Auflösung
Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen AktG(+++ Textnachweis ab: 1.1.1986 +++)
(+++ Zur Anwendung d. §§ 58, 152, 160, 209, 240, 256 u. 261
vgl. § 26g AktGEG +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 93 vgl. § 24 G v. 6.9.1965 I 1185 +++)
(+++ Zur Anwendung d. §§ 247 u. 260 vgl. § 72 GNotKG +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 139 Abs. 2 vgl. § 109 Abs. 3 Satz 3 KAGB +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 23 Abs. 5, §§ 150 bis 158, § 278 u. §§ 278 bis 290
vgl. § 140 Abs. 2 KAGB +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 58/2003 (CELEX Nr: 303L0058) vgl. V v. 10.11.2006 I 2553
Umsetzung der
EGRL 43/2006 (CELEX Nr: 306L0043)
EGRL 46/2006 (CELEX Nr: 306L0046) vgl. G v. 25. 5.2009 I 1102
EURL 2019/2121 (CELEX Nr: 32019L2121) vgl. G v. 22.2.2023 I Nr. 51 +++)