Art. 68 AEUV

Europäische Union

Der Europäische Rat legt die strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fest.


Standangaben Gesetz

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Diese Norm wird nicht automatisch aktualisiert. Datenstand: 17. September 2022 17:43

G.

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