Art. 323 AEUV

Europäische Union

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission stellen sicher, dass der Union die Finanzmittel zur Verfügung stehen, die es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen.


Standangaben Gesetz

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Diese Norm wird nicht automatisch aktualisiert. Datenstand: 17. September 2022 17:43

G.

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