Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht | AdWirkG | Inhalt

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(+++ Textnachweis ab: 1.1.2002 +++)

Das G wurde als Artikel 2 G v. 5.11.2001 I 2950 (AdIntG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 6 Satz 1 dieses G mit Ausnahme des § 5 Abs. 2 am 1.1.2002 in Kraft getreten. § 5 Abs. 2 ist bereits am 10.11.2001 in Kraft getreten.
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