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Sie können sich § 49 ZVG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Der Teil des geringsten Gebots, welcher zur Deckung der Kosten sowie der im § 10 Nr. 1 bis 3 und im § 12 Nr. 1, 2 bezeichneten Ansprüche bestimmt ist, desgleichen der das geringste Gebot übersteigende Betrag des Meistgebots ist von dem Ersteher vor dem Verteilungstermin zu berichtigen (Bargebot).
(2) Das Bargebot ist von dem Zuschlag an zu verzinsen.
(3) Das Bargebot ist so rechtzeitig durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Gerichtskasse zu entrichten, dass der Betrag der Gerichtskasse vor dem Verteilungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
(4) Der Ersteher wird durch Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit befreit, wenn die Hinterlegung und die Ausschließung der Rücknahme im Verteilungstermin nachgewiesen werden.
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2 | im § 10 Nr. 1 bis 3 und im § 12 Nr. 1, 2 bezeichneten Ansprüche bestimmt ist, | 2 | im § 10 Nr. 1 bis 3 und im § 12 Nr. 1, 2 bezeichneten Ansprüche bestimmt ist, | ||
3 | desgleichen der das geringste Gebot übersteigende Betrag des Meistgebots ist | 3 | desgleichen der das geringste Gebot übersteigende Betrag des Meistgebots ist | ||
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5 | (2) Das Bargebot ist von dem Zuschlag an zu verzinsen. | 5 | (2) Das Bargebot ist von dem Zuschlag an zu verzinsen. | ||
t | 6 | (3) Das Bargebot ist so rechtzeitig durch Überweisung oder Einzahlung auf ein | t | 6 | (3) Das Bargebot ist so rechtzeitig durch Überweisung auf ein Konto der |
7 | Konto der Gerichtskasse zu entrichten, dass der Betrag der Gerichtskasse vor | 7 | Gerichtskasse zu entrichten, dass der Betrag der Gerichtskasse vor dem | ||
8 | dem Verteilungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin | 8 | Verteilungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin | ||
9 | vorliegt. | 9 | vorliegt. | ||
10 | (4) Der Ersteher wird durch Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit befreit, | 10 | (4) Der Ersteher wird durch Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit befreit, | ||
11 | wenn die Hinterlegung und die Ausschließung der Rücknahme im Verteilungstermin | 11 | wenn die Hinterlegung und die Ausschließung der Rücknahme im Verteilungstermin | ||
12 | nachgewiesen werden. | 12 | nachgewiesen werden. |
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