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Sie können sich § 840 ZPO auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu erklären:
(2) 1Die Aufforderung zur Abgabe dieser Erklärungen muss in die Zustellungsurkunde aufgenommen werden. 2Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstehenden Schaden.
(3) 1Die Erklärungen des Drittschuldners können bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses oder innerhalb der im ersten Absatz bestimmten Frist an den Gerichtsvollzieher erfolgen. 2Im ersteren Fall sind sie in die Zustellungsurkunde aufzunehmen und von dem Drittschuldner zu unterschreiben.
Erklärungspflicht des Drittschuldners | Erklärungspflicht des Drittschuldners | ||||
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t | 1 | Erklärungspflicht des Drittschuldners | t | 1 | Erklärungspflicht des Drittschuldners |
Erklärungspflicht des Drittschuldners | Erklärungspflicht des Drittschuldners | ||||
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f | 1 | (1) Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, | f | 1 | (1) Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, |
2 | von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu | 2 | von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu | ||
3 | erklären: | 3 | erklären: | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
5 | ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu | 5 | ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu | ||
6 | leisten bereit sei; | 6 | leisten bereit sei; | ||
7 | 2. | 7 | 2. | ||
8 | ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen; | 8 | ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen; | ||
9 | 3. | 9 | 3. | ||
10 | ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger | 10 | ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger | ||
11 | gepfändet sei; | 11 | gepfändet sei; | ||
12 | 4. | 12 | 4. | ||
13 | ob innerhalb der letzten zwölf Monate im Hinblick auf das Konto, dessen | 13 | ob innerhalb der letzten zwölf Monate im Hinblick auf das Konto, dessen | ||
n | 14 | Guthaben gepfändet worden ist, nach § 850l die Unpfändbarkeit des Guthabens | n | 14 | Guthaben gepfändet worden ist, nach § 907 die Unpfändbarkeit des Guthabens |
15 | angeordnet worden ist, und | 15 | festgesetzt worden ist, und | ||
16 | 5. | 16 | 5. | ||
17 | ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein | 17 | ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein | ||
t | 18 | Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Abs. 7 handelt. | t | 18 | Pfändungsschutzkonto im Sinne des § 850k oder ein Gemeinschaftskonto im Sinne |
19 | des § 850l handelt; bei einem Gemeinschaftskonto ist zugleich anzugeben, ob der | ||||
20 | Schuldner nur gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen | ||||
21 | verfügungsbefugt ist. | ||||
19 | (2) Die Aufforderung zur Abgabe dieser Erklärungen muss in die | 22 | (2) Die Aufforderung zur Abgabe dieser Erklärungen muss in die | ||
20 | Zustellungsurkunde aufgenommen werden. Der Drittschuldner haftet dem | 23 | Zustellungsurkunde aufgenommen werden. Der Drittschuldner haftet dem | ||
21 | Gläubiger für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstehenden | 24 | Gläubiger für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstehenden | ||
22 | Schaden. | 25 | Schaden. | ||
23 | (3) Die Erklärungen des Drittschuldners können bei Zustellung des | 26 | (3) Die Erklärungen des Drittschuldners können bei Zustellung des | ||
24 | Pfändungsbeschlusses oder innerhalb der im ersten Absatz bestimmten Frist an | 27 | Pfändungsbeschlusses oder innerhalb der im ersten Absatz bestimmten Frist an | ||
25 | den Gerichtsvollzieher erfolgen. Im ersteren Fall sind sie in die | 28 | den Gerichtsvollzieher erfolgen. Im ersteren Fall sind sie in die | ||
26 | Zustellungsurkunde aufzunehmen und von dem Drittschuldner zu unterschreiben. | 29 | Zustellungsurkunde aufzunehmen und von dem Drittschuldner zu unterschreiben. |
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