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Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren | Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren | ||||
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t | 1 | Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren | t | 1 | Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren |
Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren | Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren | ||||
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f | 1 | (1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht | f | 1 | (1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht |
2 | mündlich. | 2 | mündlich. | ||
3 | (2) Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der | 3 | (2) Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der | ||
4 | Prozesslage widerruflich ist, kann das Gericht eine Entscheidung ohne | 4 | Prozesslage widerruflich ist, kann das Gericht eine Entscheidung ohne | ||
5 | mündliche Verhandlung treffen. Es bestimmt alsbald den Zeitpunkt, bis zu dem | 5 | mündliche Verhandlung treffen. Es bestimmt alsbald den Zeitpunkt, bis zu dem | ||
6 | Schriftsätze eingereicht werden können, und den Termin zur Verkündung der | 6 | Schriftsätze eingereicht werden können, und den Termin zur Verkündung der | ||
7 | Entscheidung. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist unzulässig, | 7 | Entscheidung. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist unzulässig, | ||
8 | wenn seit der Zustimmung der Parteien mehr als drei Monate verstrichen sind. | 8 | wenn seit der Zustimmung der Parteien mehr als drei Monate verstrichen sind. | ||
t | 9 | (3) Ist nur noch über die Kosten zu entscheiden, kann die Entscheidung ohne | t | 9 | (3) Ist nur noch über die Kosten oder Nebenforderungen zu entscheiden, kann |
10 | mündliche Verhandlung ergehen. | 10 | die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen. | ||
11 | (4) Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche | 11 | (4) Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche | ||
12 | Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist. | 12 | Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist. |
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