Lade...
Lade...
Aufhebung der Gemeinschaft | Aufhebung der Gemeinschaft | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Aufhebung der Gemeinschaft | t | 1 | Aufhebung der Gemeinschaft |
Aufhebung der Gemeinschaft | Aufhebung der Gemeinschaft | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. | f | 1 | (1) Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. |
2 | Dies gilt auch für eine Aufhebung aus wichtigem Grund. Eine | 2 | Dies gilt auch für eine Aufhebung aus wichtigem Grund. Eine | ||
n | 3 | abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, daß das Gebäude ganz | n | 3 | abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz |
4 | oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht | 4 | oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht | ||
5 | besteht. | 5 | besteht. | ||
6 | (2) Das Recht eines Pfändungsgläubigers (§ 751 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) | 6 | (2) Das Recht eines Pfändungsgläubigers (§ 751 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) | ||
t | 7 | sowie das im Insolvenzverfahren bestehende Recht (§ 84 Abs. 2 der | t | 7 | sowie das im Insolvenzverfahren bestehende Recht (§ 84 Absatz 2 der |
8 | Insolvenzordnung), die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, ist | 8 | Insolvenzordnung), die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, ist | ||
9 | ausgeschlossen. | 9 | ausgeschlossen. | ||
10 | (3) Im Fall der Aufhebung der Gemeinschaft bestimmt sich der Anteil der | 10 | (3) Im Fall der Aufhebung der Gemeinschaft bestimmt sich der Anteil der | ||
11 | Miteigentümer nach dem Verhältnis des Wertes ihrer Wohnungseigentumsrechte zur | 11 | Miteigentümer nach dem Verhältnis des Wertes ihrer Wohnungseigentumsrechte zur | ||
12 | Zeit der Aufhebung der Gemeinschaft. Hat sich der Wert eines | 12 | Zeit der Aufhebung der Gemeinschaft. Hat sich der Wert eines | ||
13 | Miteigentumsanteils durch Maßnahmen verändert, deren Kosten der | 13 | Miteigentumsanteils durch Maßnahmen verändert, deren Kosten der | ||
14 | Wohnungseigentümer nicht getragen hat, so bleibt eine solche Veränderung bei | 14 | Wohnungseigentümer nicht getragen hat, so bleibt eine solche Veränderung bei | ||
15 | der Berechnung des Wertes dieses Anteils außer Betracht. | 15 | der Berechnung des Wertes dieses Anteils außer Betracht. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.