Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurden und die von
2
Ungültigkeit desselben Beschlusses der Wohnungseigentümer erhoben werden, sind
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solchen Vorschriften dieses Gesetzes abweichen, die durch das
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zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden. Die
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Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S.
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Verbindung bewirkt, dass die Kläger der vorher selbständigen Prozesse als
4
2187) geändert wurden, stehen der Anwendung dieser Vorschriften in der vom 1.
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Streitgenossen anzusehen sind.
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Dezember 2020 an geltenden Fassung nicht entgegen, soweit sich aus der
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Vereinbarung nicht ein anderer Wille ergibt. Ein solcher Wille ist in der
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Regel nicht anzunehmen.
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