Lade...
Lade...
Waffenverbote für den Einzelfall | Waffenverbote für den Einzelfall | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Waffenverbote für den Einzelfall | t | 1 | Waffenverbote für den Einzelfall |
Waffenverbote für den Einzelfall | Waffenverbote für den Einzelfall | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, | f | 1 | (1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, |
2 | deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder | 2 | deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder | ||
3 | Munition untersagen, | 3 | Munition untersagen, | ||
4 | 1. soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle | 4 | 1. soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle | ||
5 | des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder | 5 | des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder | ||
6 | 2. wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der | 6 | 2. wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der | ||
7 | rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen | 7 | rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen | ||
8 | berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die | 8 | berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die | ||
9 | erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder | 9 | erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder | ||
10 | Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. | 10 | Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. | ||
t | 11 | Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die | t | 11 | Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist die betroffene Person darauf hinzuweisen, dass |
12 | Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- | 12 | sie die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines | ||
13 | oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder | 13 | amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die | ||
14 | körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. | 14 | geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet | ||
15 | entsprechende Anwendung. | ||||
15 | (2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, | 16 | (2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, | ||
16 | deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von | 17 | deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von | ||
17 | Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen | 18 | Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen | ||
18 | geboten ist. | 19 | geboten ist. | ||
19 | (3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über | 20 | (3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über | ||
20 | den Erlass eines Waffenbesitzverbotes. | 21 | den Erlass eines Waffenbesitzverbotes. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.