Bundesverwaltungsgericht und richtet ihn im Bundesministerium des Innern, für
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Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht kann sich
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Bau und Heimat ein. Der Vertreter des Bundesinteresses beim
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an jedem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht beteiligen; dies gilt
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Bundesverwaltungsgericht kann sich an jedem Verfahren vor dem
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nicht für Verfahren vor den Wehrdienstsenaten. Er ist an die Weisungen der
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Bundesverwaltungsgericht beteiligen; dies gilt nicht für Verfahren vor den
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Bundesregierung gebunden.
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Wehrdienstsenaten. Er ist an die Weisungen der Bundesregierung gebunden.
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(2) Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Vertreter des Bundesinteresses beim
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(2) Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Vertreter des Bundesinteresses beim
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Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Äußerung.
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Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Äußerung.
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