Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen der Bundesanstalt nach den §§
3
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen der Bundesanstalt nach den
2
15a bis 19 haben keine aufschiebende Wirkung.
4
§§ 15a bis 19 und § 24 Absatz 5 bis 7 sowie
5
2.
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Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Androhung oder Festsetzung von
7
Zwangsmitteln.
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