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Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind
(zu § 3 Absatz 3) | (zu § 3 Absatz 3) | ||||
---|---|---|---|---|---|
n | 1 | (Fundstelle: BGBl. I 2010, 262 - 263) | n | 1 | (Fundstelle: BGBl. I 2021, 3508 - 3510) |
2 | Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind | 2 | Folgende geschäftliche Handlungen sind gegenüber Verbrauchern stets | ||
3 | unzulässig: | ||||
3 | 1. | 4 | 1. | ||
n | 4 | die unwahre Angabe eines Unternehmers, zu den Unterzeichnern eines | n | 5 | unwahre Angabe über die Unterzeichnung eines Verhaltenskodexesdie unwahre |
5 | Verhaltenskodexes zu gehören; | 6 | Angabe eines Unternehmers, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodexes zu | ||
7 | gehören; | ||||
6 | 2. | 8 | 2. | ||
n | n | 9 | unerlaubte Verwendung von Gütezeichen und Ähnlichemdie Verwendung von | ||
7 | die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die | 10 | Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche | ||
8 | erforderliche Genehmigung; | 11 | Genehmigung; | ||
9 | 3. | 12 | 3. | ||
n | 10 | die unwahre Angabe, ein Verhaltenskodex sei von einer öffentlichen oder | n | 13 | unwahre Angabe über die Billigung eines Verhaltenskodexesdie unwahre Angabe, |
11 | anderen Stelle gebilligt; | 14 | ein Verhaltenskodex sei von einer öffentlichen oder anderen Stelle gebilligt; | ||
12 | 4. | 15 | 4. | ||
n | n | 16 | unwahre Angabe über Anerkennungen durch Drittedie unwahre Angabe, | ||
17 | a) | ||||
13 | die unwahre Angabe, ein Unternehmer, eine von ihm vorgenommene geschäftliche | 18 | ein Unternehmer, eine von ihm vorgenommene geschäftliche Handlung oder eine | ||
14 | Handlung oder eine Ware oder Dienstleistung sei von einer öffentlichen oder | 19 | Ware oder Dienstleistung sei von einer öffentlichen oder privaten Stelle | ||
15 | privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden, oder die unwahre | 20 | bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden, oder | ||
21 | b) | ||||
16 | Angabe, den Bedingungen für die Bestätigung, Billigung oder Genehmigung werde | 22 | den Bedingungen für die Bestätigung, Billigung oder Genehmigung werde | ||
17 | entsprochen; | 23 | entsprochen; | ||
18 | 5. | 24 | 5. | ||
n | n | 25 | Lockangebote ohne Hinweis auf Unangemessenheit der BevorratungsmengeWaren- | ||
19 | Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Absatz 3 zu einem | 26 | oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5b Absatz 1 zu einem bestimmten | ||
20 | bestimmten Preis, wenn der Unternehmer nicht darüber aufklärt, dass er | 27 | Preis, wenn der Unternehmer nicht darüber aufklärt, dass er hinreichende Gründe | ||
21 | hinreichende Gründe für die Annahme hat, er werde nicht in der Lage sein, diese | 28 | für die Annahme hat, er werde nicht in der Lage sein, diese oder gleichartige | ||
22 | oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen für einen angemessenen Zeitraum in | 29 | Waren oder Dienstleistungen für einen angemessenen Zeitraum in angemessener | ||
23 | angemessener Menge zum genannten Preis bereitzustellen oder bereitstellen zu | 30 | Menge zum genannten Preis bereitzustellen oder bereitstellen zu lassen; ist die | ||
24 | lassen (Lockangebote). Ist die Bevorratung kürzer als zwei Tage, obliegt es dem | 31 | Bevorratung kürzer als zwei Tage, obliegt es dem Unternehmer, die Angemessenheit | ||
25 | Unternehmer, die Angemessenheit nachzuweisen; | 32 | nachzuweisen; | ||
26 | 6. | 33 | 6. | ||
n | n | 34 | Lockangebote zum Absatz anderer Waren oder DienstleistungenWaren- oder | ||
27 | Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Absatz 3 zu einem | 35 | Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5b Absatz 1 zu einem bestimmten Preis, | ||
28 | bestimmten Preis, wenn der Unternehmer sodann in der Absicht, stattdessen eine | 36 | wenn der Unternehmer sodann in der Absicht, stattdessen eine andere Ware oder | ||
29 | andere Ware oder Dienstleistung abzusetzen, eine fehlerhafte Ausführung der Ware | 37 | Dienstleistung abzusetzen, | ||
30 | oder Dienstleistung vorführt oder sich weigert zu zeigen, was er beworben hat, | 38 | a) | ||
39 | eine fehlerhafte Ausführung der Ware oder Dienstleistung vorführt, | ||||
40 | b) | ||||
41 | sich weigert zu zeigen, was er beworben hat, oder | ||||
42 | c) | ||||
31 | oder sich weigert, Bestellungen dafür anzunehmen oder die beworbene Leistung | 43 | sich weigert, Bestellungen dafür anzunehmen oder die beworbene Leistung | ||
32 | innerhalb einer vertretbaren Zeit zu erbringen; | 44 | innerhalb einer vertretbaren Zeit zu erbringen; | ||
33 | 7. | 45 | 7. | ||
n | 34 | die unwahre Angabe, bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein | n | 46 | unwahre Angabe über zeitliche Begrenzung des Angebotsdie unwahre Angabe, |
47 | bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein oder zu bestimmten | ||||
35 | oder zu bestimmten Bedingungen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar, | 48 | Bedingungen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar, um den Verbraucher | ||
36 | um den Verbraucher zu einer sofortigen geschäftlichen Entscheidung zu | 49 | zu einer sofortigen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, ohne dass dieser | ||
37 | veranlassen, ohne dass dieser Zeit und Gelegenheit hat, sich auf Grund von | 50 | Zeit und Gelegenheit hat, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden; | ||
38 | Informationen zu entscheiden; | ||||
39 | 8. | 51 | 8. | ||
n | 40 | Kundendienstleistungen in einer anderen Sprache als derjenigen, in der die | n | 52 | Sprachenwechsel für Kundendienstleistungen bei einer in einer Fremdsprache |
41 | Verhandlungen vor dem Abschluss des Geschäfts geführt worden sind, wenn die | 53 | geführten VertragsverhandlungKundendienstleistungen in einer anderen Sprache als | ||
42 | ursprünglich verwendete Sprache nicht Amtssprache des Mitgliedstaats ist, in dem | 54 | derjenigen, in der die Verhandlungen vor dem Abschluss des Geschäfts geführt | ||
55 | worden sind, wenn die ursprünglich verwendete Sprache nicht Amtssprache | ||||
56 | desjenigen Mitgliedstaats der Europäischen Union ist, in dem der Unternehmer | ||||
43 | der Unternehmer niedergelassen ist; dies gilt nicht, soweit Verbraucher vor dem | 57 | niedergelassen ist; dies gilt nicht, soweit Verbraucher vor dem Abschluss des | ||
44 | Abschluss des Geschäfts darüber aufgeklärt werden, dass diese Leistungen in | 58 | Geschäfts darüber aufgeklärt werden, dass diese Leistungen in einer anderen als | ||
45 | einer anderen als der ursprünglich verwendeten Sprache erbracht werden; | 59 | der ursprünglich verwendeten Sprache erbracht werden; | ||
46 | 9. | 60 | 9. | ||
n | 47 | die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, eine Ware | n | 61 | unwahre Angabe über die Verkehrsfähigkeitdie unwahre Angabe oder das |
48 | oder Dienstleistung sei verkehrsfähig; | 62 | Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, eine Ware oder Dienstleistung sei | ||
63 | verkehrsfähig; | ||||
49 | 10. | 64 | 10. | ||
n | n | 65 | Darstellung gesetzlicher Verpflichtungen als Besonderheit eines Angebotsdie | ||
50 | die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, | 66 | unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, gesetzlich | ||
51 | gesetzlich bestehende Rechte stellten eine Besonderheit des Angebots dar; | 67 | bestehende Rechte stellten eine Besonderheit des Angebots dar; | ||
52 | 11. | 68 | 11. | ||
n | 53 | der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken | n | 69 | als Information getarnte Werbungder vom Unternehmer finanzierte Einsatz |
54 | der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder | 70 | redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser | ||
55 | aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als | 71 | Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen | ||
56 | Information getarnte Werbung); | 72 | Darstellung eindeutig ergibt; | ||
73 | 11a. | ||||
74 | verdeckte Werbung in Suchergebnissendie Anzeige von Suchergebnissen aufgrund | ||||
75 | der Online-Suchanfrage eines Verbrauchers, ohne dass etwaige bezahlte Werbung | ||||
76 | oder spezielle Zahlungen, die dazu dienen, ein höheres Ranking der jeweiligen | ||||
77 | Waren oder Dienstleistungen im Rahmen der Suchergebnisse zu erreichen, eindeutig | ||||
78 | offengelegt werden; | ||||
57 | 12. | 79 | 12. | ||
n | 58 | unwahre Angaben über Art und Ausmaß einer Gefahr für die persönliche | n | 80 | unwahre Angabe über Gefahren für die persönliche Sicherheitunwahre Angaben |
59 | Sicherheit des Verbrauchers oder seiner Familie für den Fall, dass er die | 81 | über Art und Ausmaß einer Gefahr für die persönliche Sicherheit des Verbrauchers | ||
60 | angebotene Ware nicht erwirbt oder die angebotene Dienstleistung nicht in | 82 | oder seiner Familie für den Fall, dass er die angebotene Ware nicht erwirbt oder | ||
61 | Anspruch nimmt; | 83 | die angebotene Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt; | ||
62 | 13. | 84 | 13. | ||
n | 63 | Werbung für eine Ware oder Dienstleistung, die der Ware oder Dienstleistung | n | 85 | Täuschung über betriebliche HerkunftWerbung für eine Ware oder |
64 | eines bestimmten Herstellers ähnlich ist, wenn dies in der Absicht geschieht, | 86 | Dienstleistung, die der Ware oder Dienstleistung eines bestimmten Herstellers | ||
65 | über die betriebliche Herkunft der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu | 87 | ähnlich ist, wenn in der Absicht geworben wird, über die betriebliche Herkunft | ||
66 | täuschen; | 88 | der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu täuschen; | ||
67 | 14. | 89 | 14. | ||
n | 68 | die Einführung, der Betrieb oder die Förderung eines Systems zur | n | 90 | Schneeball- oder Pyramidensystemdie Einführung, der Betrieb oder die |
69 | Verkaufsförderung, bei dem vom Verbraucher ein finanzieller Beitrag für die | 91 | Förderung eines Systems zur Verkaufsförderung, bei dem vom Verbraucher ein | ||
70 | Möglichkeit verlangt wird, allein oder hauptsächlich durch die Einführung | 92 | finanzieller Beitrag für die Möglichkeit verlangt wird, eine Vergütung allein | ||
71 | weiterer Teilnehmer in das System eine Vergütung zu erlangen (Schneeball- oder | 93 | oder zumindest hauptsächlich durch die Einführung weiterer Teilnehmer in das | ||
72 | Pyramidensystem); | 94 | System zu erlangen; | ||
73 | 15. | 95 | 15. | ||
n | 74 | die unwahre Angabe, der Unternehmer werde demnächst sein Geschäft aufgeben | n | 96 | unwahre Angabe über Geschäftsaufgabedie unwahre Angabe, der Unternehmer |
75 | oder seine Geschäftsräume verlegen; | 97 | werde demnächst sein Geschäft aufgeben oder seine Geschäftsräume verlegen; | ||
76 | 16. | 98 | 16. | ||
n | n | 99 | Angaben über die Erhöhung der Gewinnchancen bei Glücksspielendie Angabe, | ||
77 | die Angabe, durch eine bestimmte Ware oder Dienstleistung ließen sich die | 100 | durch eine bestimmte Ware oder Dienstleistung ließen sich die Gewinnchancen bei | ||
78 | Gewinnchancen bei einem Glücksspiel erhöhen; | 101 | einem Glücksspiel erhöhen; | ||
79 | 17. | 102 | 17. | ||
n | 80 | die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der | n | 103 | unwahre Angaben über die Heilung von Krankheitendie unwahre Angabe, eine |
81 | Verbraucher habe bereits einen Preis gewonnen oder werde ihn gewinnen oder werde | 104 | Ware oder Dienstleistung könne Krankheiten, Funktionsstörungen oder | ||
82 | durch eine bestimmte Handlung einen Preis gewinnen oder einen sonstigen Vorteil | 105 | Missbildungen heilen; | ||
83 | erlangen, wenn es einen solchen Preis oder Vorteil tatsächlich nicht gibt, oder | ||||
84 | wenn jedenfalls die Möglichkeit, einen Preis oder sonstigen Vorteil zu erlangen, | ||||
85 | von der Zahlung eines Geldbetrags oder der Übernahme von Kosten abhängig gemacht | ||||
86 | wird; | ||||
87 | 18. | 106 | 18. | ||
n | 88 | die unwahre Angabe, eine Ware oder Dienstleistung könne Krankheiten, | n | 107 | unwahre Angabe über Marktbedingungen oder Bezugsquelleneine unwahre Angabe |
89 | Funktionsstörungen oder Missbildungen heilen; | 108 | über die Marktbedingungen oder Bezugsquellen, um den Verbraucher dazu zu | ||
109 | bewegen, eine Ware oder Dienstleistung zu weniger günstigen Bedingungen als den | ||||
110 | allgemeinen Marktbedingungen abzunehmen oder in Anspruch zu nehmen; | ||||
90 | 19. | 111 | 19. | ||
n | 91 | eine unwahre Angabe über die Marktbedingungen oder Bezugsquellen, um den | n | 112 | Nichtgewährung ausgelobter Preisedas Angebot eines Wettbewerbs oder |
92 | Verbraucher dazu zu bewegen, eine Ware oder Dienstleistung zu weniger günstigen | 113 | Preisausschreibens, wenn weder die in Aussicht gestellten Preise noch ein | ||
93 | Bedingungen als den allgemeinen Marktbedingungen abzunehmen oder in Anspruch zu | 114 | angemessenes Äquivalent vergeben werden; | ||
94 | nehmen; | ||||
95 | 20. | 115 | 20. | ||
n | 96 | das Angebot eines Wettbewerbs oder Preisausschreibens, wenn weder die in | n | 116 | unwahre Bewerbung als kostenlosdas Angebot einer Ware oder Dienstleistung |
97 | Aussicht gestellten Preise noch ein angemessenes Äquivalent vergeben werden; | 117 | als „gratis“, „umsonst“, „kostenfrei“ oder dergleichen, wenn für die Ware oder | ||
118 | Dienstleistung gleichwohl Kosten zu tragen sind; dies gilt nicht für Kosten, die | ||||
119 | im Zusammenhang mit dem Eingehen auf das Waren- oder Dienstleistungsangebot oder | ||||
120 | für die Abholung oder Lieferung der Ware oder die Inanspruchnahme der | ||||
121 | Dienstleistung unvermeidbar sind; | ||||
98 | 21. | 122 | 21. | ||
n | 99 | das Angebot einer Ware oder Dienstleistung als „gratis“, „umsonst“, | n | 123 | Irreführung über das Vorliegen einer Bestellungdie Übermittlung von |
100 | „kostenfrei“ oder dergleichen, wenn hierfür gleichwohl Kosten zu tragen sind; | 124 | Werbematerial unter Beifügung einer Zahlungsaufforderung, wenn damit der | ||
101 | dies gilt nicht für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Eingehen auf das Waren- | 125 | unzutreffende Eindruck vermittelt wird, die beworbene Ware oder Dienstleistung | ||
102 | oder Dienstleistungsangebot oder für die Abholung oder Lieferung der Ware oder | 126 | sei bereits bestellt; | ||
103 | die Inanspruchnahme der Dienstleistung unvermeidbar sind; | ||||
104 | 22. | 127 | 22. | ||
n | 105 | die Übermittlung von Werbematerial unter Beifügung einer | n | 128 | Irreführung über Unternehmereigenschaftdie unwahre Angabe oder das Erwecken |
106 | Zahlungsaufforderung, wenn damit der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, die | 129 | des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für | ||
107 | beworbene Ware oder Dienstleistung sei bereits bestellt; | 130 | Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig; | ||
108 | 23. | 131 | 23. | ||
n | n | 132 | Irreführung über Kundendienst in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen | ||
109 | die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der | 133 | Uniondie unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, es sei | ||
110 | Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, | 134 | im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat | ||
111 | Gewerbes oder Berufs tätig; | 135 | der Europäischen Union als dem des Warenverkaufs oder der Dienstleistung ein | ||
136 | Kundendienst verfügbar; | ||||
137 | 23a. | ||||
138 | Wiederverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungender Wiederverkauf von | ||||
139 | Eintrittskarten für Veranstaltungen an Verbraucher, wenn der Unternehmer diese | ||||
140 | Eintrittskarten unter Verwendung solcher automatisierter Verfahren erworben hat, | ||||
141 | die dazu dienen, Beschränkungen zu umgehen in Bezug auf die Zahl der von einer | ||||
142 | Person zu erwerbenden Eintrittskarten oder in Bezug auf andere für den Verkauf | ||||
143 | der Eintrittskarten geltende Regeln; | ||||
144 | 23b. | ||||
145 | Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungendie Behauptung, dass | ||||
146 | Bewertungen einer Ware oder Dienstleistung von solchen Verbrauchern stammen, die | ||||
147 | diese Ware oder Dienstleistung tatsächlich erworben oder genutzt haben, ohne | ||||
148 | dass angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen | ||||
149 | wurden, ob die Bewertungen tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen; | ||||
150 | 23c. | ||||
151 | gefälschte Verbraucherbewertungendie Übermittlung oder Beauftragung | ||||
152 | gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche | ||||
153 | Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen | ||||
154 | Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung; | ||||
112 | 24. | 155 | 24. | ||
n | 113 | die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, es sei im | n | 156 | räumliches Festhalten des Verbrauchersdas Erwecken des Eindrucks, der |
114 | Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat der | 157 | Verbraucher könne bestimmte Räumlichkeiten nicht ohne vorherigen | ||
115 | Europäischen Union als dem des Warenverkaufs oder der Dienstleistung ein | 158 | Vertragsabschluss verlassen; | ||
116 | Kundendienst verfügbar; | ||||
117 | 25. | 159 | 25. | ||
n | 118 | das Erwecken des Eindrucks, der Verbraucher könne bestimmte Räumlichkeiten | n | 160 | Nichtverlassen der Wohnung des Verbrauchers trotz Aufforderungbei |
119 | nicht ohne vorherigen Vertragsabschluss verlassen; | 161 | persönlichem Aufsuchen des Verbrauchers in dessen Wohnung die Nichtbeachtung | ||
162 | seiner Aufforderung, die Wohnung zu verlassen oder nicht zu ihr zurückzukehren, | ||||
163 | es sei denn, das Aufsuchen ist zur rechtmäßigen Durchsetzung einer vertraglichen | ||||
164 | Verpflichtung gerechtfertigt; | ||||
120 | 26. | 165 | 26. | ||
n | 121 | bei persönlichem Aufsuchen in der Wohnung die Nichtbeachtung einer | n | 166 | unzulässiges hartnäckiges Ansprechen über Fernabsatzmittelhartnäckiges und |
122 | Aufforderung des Besuchten, diese zu verlassen oder nicht zu ihr zurückzukehren, | 167 | unerwünschtes Ansprechen des Verbrauchers mittels Telefonanrufen, unter | ||
168 | Verwendung eines Faxgerätes, elektronischer Post oder sonstiger für den | ||||
169 | Fernabsatz geeigneter Mittel der kommerziellen Kommunikation, es sei denn, | ||||
123 | es sein denn, der Besuch ist zur rechtmäßigen Durchsetzung einer vertraglichen | 170 | dieses Verhalten ist zur rechtmäßigen Durchsetzung einer vertraglichen | ||
124 | Verpflichtung gerechtfertigt; | 171 | Verpflichtung gerechtfertigt; | ||
125 | 27. | 172 | 27. | ||
n | n | 173 | Verhinderung der Durchsetzung vertraglicher Rechte im | ||
126 | Maßnahmen, durch die der Verbraucher von der Durchsetzung seiner | 174 | VersicherungsverhältnisMaßnahmen, durch die der Verbraucher von der Durchsetzung | ||
127 | vertraglichen Rechte aus einem Versicherungsverhältnis dadurch abgehalten werden | 175 | seiner vertraglichen Rechte aus einem Versicherungsverhältnis dadurch abgehalten | ||
176 | werden soll, dass | ||||
177 | a) | ||||
128 | soll, dass von ihm bei der Geltendmachung seines Anspruchs die Vorlage von | 178 | von ihm bei der Geltendmachung eines Anspruchs die Vorlage von Unterlagen | ||
129 | Unterlagen verlangt wird, die zum Nachweis dieses Anspruchs nicht erforderlich | 179 | verlangt wird, die zum Nachweis dieses Anspruchs nicht erforderlich sind, oder | ||
130 | sind, oder dass Schreiben zur Geltendmachung eines solchen Anspruchs | 180 | b) | ||
131 | systematisch nicht beantwortet werden; | 181 | Schreiben zur Geltendmachung eines Anspruchs systematisch nicht beantwortet | ||
182 | werden; | ||||
132 | 28. | 183 | 28. | ||
n | 133 | die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst | n | 184 | Kaufaufforderung an Kinderdie in eine Werbung einbezogene unmittelbare |
134 | die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu | 185 | Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene | ||
135 | nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen; | 186 | Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene | ||
187 | dazu zu veranlassen; | ||||
136 | 29. | 188 | 29. | ||
n | n | 189 | Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Waren oder Dienstleistungendie | ||
137 | die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber gelieferter Waren oder | 190 | Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber gelieferter Waren oder | ||
138 | erbrachter Dienstleistungen oder eine Aufforderung zur Rücksendung oder | 191 | erbrachter Dienstleistungen oder eine Aufforderung zur Rücksendung oder | ||
n | 139 | Aufbewahrung nicht bestellter Sachen und | n | 192 | Aufbewahrung nicht bestellter Waren; |
140 | 30. | 193 | 30. | ||
n | n | 194 | Angaben über die Gefährdung des Arbeitsplatzes oder des Lebensunterhaltsdie | ||
141 | die ausdrückliche Angabe, dass der Arbeitsplatz oder Lebensunterhalt des | 195 | ausdrückliche Angabe, dass der Arbeitsplatz oder der Lebensunterhalt des | ||
142 | Unternehmers gefährdet sei, wenn der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung | 196 | Unternehmers gefährdet sei, wenn der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung | ||
t | 143 | nicht abnehme. | t | 197 | nicht abnehme; |
198 | 31. | ||||
199 | Irreführung über Preis oder Gewinndie unwahre Angabe oder das Erwecken des | ||||
200 | unzutreffenden Eindrucks, der Verbraucher habe bereits einen Preis gewonnen oder | ||||
201 | werde ihn gewinnen oder werde durch eine bestimmte Handlung einen Preis gewinnen | ||||
202 | oder einen sonstigen Vorteil erlangen, wenn | ||||
203 | a) | ||||
204 | es einen solchen Preis oder Vorteil tatsächlich nicht gibt oder | ||||
205 | b) | ||||
206 | die Möglichkeit, einen solchen Preis oder Vorteil zu erlangen, von der | ||||
207 | Zahlung eines Geldbetrags oder der Übernahme von Kosten abhängig gemacht wird. | ||||
208 | 32. | ||||
209 | Aufforderung zur Zahlung bei unerbetenen Besuchen in der Wohnung eines | ||||
210 | Verbrauchers am Tag des Vertragsschlussesbei einem im Rahmen eines unerbetenen | ||||
211 | Besuchs in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossenen Vertrag die an den | ||||
212 | Verbraucher gerichtete Aufforderung zur Bezahlung der Ware oder Dienstleistung | ||||
213 | vor Ablauf des Tages des Vertragsschlusses; dies gilt nicht, wenn der | ||||
214 | Verbraucher einen Betrag unter 50 Euro schuldet. |
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