Lade...
Lade...
Innergemeinschaftliche Lieferung | Innergemeinschaftliche Lieferung | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Innergemeinschaftliche Lieferung | t | 1 | Innergemeinschaftliche Lieferung |
Innergemeinschaftliche Lieferung | Innergemeinschaftliche Lieferung | ||||
---|---|---|---|---|---|
n | 1 | (1) Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, | n | 1 | (1) Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b) liegt |
2 | wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: | 2 | vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: | ||
3 | 1. Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das | 3 | 1. der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das | ||
4 | übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet; | 4 | übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet, | ||
5 | 2. der Abnehmer ist | 5 | 2. der Abnehmer ist | ||
n | n | 6 | 1. ein in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster | ||
6 | 1. ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen | 7 | Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat, | ||
7 | erworben hat, | 8 | 2. eine in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasste | ||
8 | 2. eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den | 9 | juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der | ||
9 | Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat, oder | 10 | Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat, oder | ||
10 | 3. bei der Lieferung eines neuen Fahrzeuges auch jeder andere Erwerber | 11 | 3. bei der Lieferung eines neuen Fahrzeugs auch jeder andere Erwerber, | ||
11 | und | ||||
12 | 3. der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem | 12 | 3. der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem | ||
t | 13 | anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung. | t | 13 | anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerungund |
14 | 4. der Abnehmer im Sinne der Nummer 2 Buchstabe a oder b hat gegenüber dem | ||||
15 | Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige | ||||
16 | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet. | ||||
14 | Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Beförderung oder | 17 | Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Beförderung oder | ||
15 | Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bearbeitet oder verarbeitet | 18 | Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bearbeitet oder verarbeitet | ||
16 | worden sein. | 19 | worden sein. | ||
17 | (2) Als innergemeinschaftliche Lieferung gilt auch das einer Lieferung | 20 | (2) Als innergemeinschaftliche Lieferung gilt auch das einer Lieferung | ||
18 | gleichgestellte Verbringen eines Gegenstands (§ 3 Abs. 1a). | 21 | gleichgestellte Verbringen eines Gegenstands (§ 3 Abs. 1a). | ||
19 | (3) Die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 müssen vom Unternehmer | 22 | (3) Die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 müssen vom Unternehmer | ||
20 | nachgewiesen sein. Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des | 23 | nachgewiesen sein. Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des | ||
21 | Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis | 24 | Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis | ||
22 | zu führen hat. | 25 | zu führen hat. | ||
23 | (4) Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die | 26 | (4) Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die | ||
24 | Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vorliegen, so ist die Lieferung gleichwohl | 27 | Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vorliegen, so ist die Lieferung gleichwohl | ||
25 | als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf | 28 | als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf | ||
26 | unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit | 29 | unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit | ||
27 | dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns | 30 | dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns | ||
28 | nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene | 31 | nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene | ||
29 | Steuer. | 32 | Steuer. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.