Lade...
Lade...
Sie können sich § 13 UStG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Die Steuer entsteht
(2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 Abs. 2.
(3) (weggefallen)
Entstehung der Steuer | Entstehung der Steuer | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Die Steuer entsteht | f | 1 | (1) Die Steuer entsteht |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | für Lieferungen und sonstige Leistungen | 3 | für Lieferungen und sonstige Leistungen | ||
4 | a) | 4 | a) | ||
5 | bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz | 5 | bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz | ||
6 | 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt | 6 | 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt | ||
7 | worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen. Sie liegen vor, wenn für | 7 | worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen. Sie liegen vor, wenn für | ||
8 | bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert | 8 | bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert | ||
9 | vereinbart wird. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor | 9 | vereinbart wird. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor | ||
10 | die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit | 10 | die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit | ||
11 | die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das | 11 | die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das | ||
12 | Teilentgelt vereinnahmt worden ist, | 12 | Teilentgelt vereinnahmt worden ist, | ||
13 | b) | 13 | b) | ||
14 | bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20) mit Ablauf | 14 | bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20) mit Ablauf | ||
15 | des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind, | 15 | des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind, | ||
16 | c) | 16 | c) | ||
17 | in den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 in dem | 17 | in den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 in dem | ||
18 | Zeitpunkt, in dem der Kraftomnibus in das Inland gelangt, | 18 | Zeitpunkt, in dem der Kraftomnibus in das Inland gelangt, | ||
19 | d) | 19 | d) | ||
20 | in den Fällen des § 18 Abs. 4c mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § | 20 | in den Fällen des § 18 Abs. 4c mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § | ||
21 | 16 Abs. 1a Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, | 21 | 16 Abs. 1a Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, | ||
22 | e) | 22 | e) | ||
23 | in den Fällen des § 18 Absatz 4e mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § | 23 | in den Fällen des § 18 Absatz 4e mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § | ||
t | 24 | 16 Absatz 1b Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind; | t | 24 | 16 Absatz 1b Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, |
25 | f) | ||||
26 | in den Fällen des § 18i mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 | ||||
27 | Absatz 1c Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, | ||||
28 | g) | ||||
29 | in den Fällen des § 18j vorbehaltlich des Buchstabens i mit Ablauf des | ||||
30 | Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1d Satz 1, in dem die Leistungen | ||||
31 | ausgeführt worden sind, | ||||
32 | h) | ||||
33 | in den Fällen des § 18k mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 | ||||
34 | Absatz 1e Satz 1, in dem die Lieferungen ausgeführt worden sind; die Gegenstände | ||||
35 | gelten als zu dem Zeitpunkt geliefert, zu dem die Zahlung angenommen wurde, | ||||
36 | i) | ||||
37 | in den Fällen des § 3 Absatz 3a zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung | ||||
38 | angenommen wurde; | ||||
25 | 2. | 39 | 2. | ||
26 | für Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 1b und 9a mit Ablauf des | 40 | für Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 1b und 9a mit Ablauf des | ||
27 | Voranmeldungszeitraums, in dem diese Leistungen ausgeführt worden sind; | 41 | Voranmeldungszeitraums, in dem diese Leistungen ausgeführt worden sind; | ||
28 | 3. | 42 | 3. | ||
29 | in den Fällen des § 14c im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung; | 43 | in den Fällen des § 14c im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung; | ||
30 | 4. | 44 | 4. | ||
31 | (weggefallen) | 45 | (weggefallen) | ||
32 | 5. | 46 | 5. | ||
33 | im Fall des § 17 Abs. 1 Satz 6 mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem | 47 | im Fall des § 17 Abs. 1 Satz 6 mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem | ||
34 | die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist; | 48 | die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist; | ||
35 | 6. | 49 | 6. | ||
36 | für den innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des § 1a mit Ausstellung der | 50 | für den innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des § 1a mit Ausstellung der | ||
37 | Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats; | 51 | Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats; | ||
38 | 7. | 52 | 7. | ||
39 | für den innergemeinschaftlichen Erwerb von neuen Fahrzeugen im Sinne des § | 53 | für den innergemeinschaftlichen Erwerb von neuen Fahrzeugen im Sinne des § | ||
40 | 1b am Tag des Erwerbs; | 54 | 1b am Tag des Erwerbs; | ||
41 | 8. | 55 | 8. | ||
42 | im Fall des § 6a Abs. 4 Satz 2 in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung | 56 | im Fall des § 6a Abs. 4 Satz 2 in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung | ||
43 | ausgeführt wird; | 57 | ausgeführt wird; | ||
44 | 9. | 58 | 9. | ||
45 | im Fall des § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 mit Ablauf des | 59 | im Fall des § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 mit Ablauf des | ||
46 | Voranmeldungszeitraums, in dem der Gegenstand aus einem Umsatzsteuerlager | 60 | Voranmeldungszeitraums, in dem der Gegenstand aus einem Umsatzsteuerlager | ||
47 | ausgelagert wird. | 61 | ausgelagert wird. | ||
48 | (2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 Abs. 2. | 62 | (2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 Abs. 2. | ||
49 | (3) (weggefallen) | 63 | (3) (weggefallen) |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.