Lade...
Lade...
Abmahnung | Abmahnung | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen | f | 1 | (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen |
2 | Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit | 2 | Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit | ||
3 | durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten | 3 | durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten | ||
4 | Unterlassungsverpflichtung beizulegen. | 4 | Unterlassungsverpflichtung beizulegen. | ||
5 | (2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise | 5 | (2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise | ||
6 | 1. | 6 | 1. | ||
7 | Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, | 7 | Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, | ||
8 | sondern ein Vertreter abmahnt, | 8 | sondern ein Vertreter abmahnt, | ||
9 | 2. | 9 | 2. | ||
10 | die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen, | 10 | die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen, | ||
11 | 3. | 11 | 3. | ||
12 | geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und | 12 | geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und | ||
13 | Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und | 13 | Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und | ||
14 | 4. | 14 | 4. | ||
15 | wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung | 15 | wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung | ||
n | 16 | enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene | n | 16 | enthalten ist, anzugeben, ob die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung |
17 | Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. | 17 | erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. | ||
18 | Eine Abmahnung, die nicht Satz 1 entspricht, ist unwirksam. | 18 | Eine Abmahnung, die nicht Satz 1 entspricht, ist unwirksam. | ||
19 | (3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 | 19 | (3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 | ||
20 | entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. | 20 | entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. | ||
21 | Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der | 21 | Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der | ||
22 | Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren | 22 | Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren | ||
23 | auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und | 23 | auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und | ||
24 | Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte | 24 | Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte | ||
25 | 1. | 25 | 1. | ||
26 | eine natürliche Person ist, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder | 26 | eine natürliche Person ist, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder | ||
27 | andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre | 27 | andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre | ||
28 | gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und | 28 | gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und | ||
29 | 2. | 29 | 2. | ||
30 | nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahnenden durch Vertrag, auf Grund | 30 | nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahnenden durch Vertrag, auf Grund | ||
31 | einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen | 31 | einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen | ||
32 | Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist. | 32 | Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist. | ||
33 | Der in Satz 2 genannte Wert ist auch maßgeblich, wenn ein Unterlassungs- und | 33 | Der in Satz 2 genannte Wert ist auch maßgeblich, wenn ein Unterlassungs- und | ||
34 | ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. Satz 2 gilt | 34 | ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. Satz 2 gilt | ||
35 | nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles | 35 | nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles | ||
36 | unbillig ist. | 36 | unbillig ist. | ||
37 | (4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der | 37 | (4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der | ||
n | 38 | Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen | n | 38 | Abgemahnte Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen |
39 | verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung | 39 | verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung | ||
t | 40 | nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. Weiter gehende | t | 40 | nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. Weitergehende |
41 | Ersatzansprüche bleiben unberührt. | 41 | Ersatzansprüche bleiben unberührt. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.